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Deponieverordnung Ein Meilenstein in der Abfallwirtschaft ist die Deponieverordnung. Mit der Deponieverordnung sollen mögliche künftige Gefahren für Mensch und Umwelt ausgeschalten und Rohstoff-, Energiereserven und Deponievolumen geschont werden. Hat es bis Ende 2008 noch regionale Ausnahmen gegeben, so gilt gemäß neuer Deponieverordnung mit 1.1.2009 das Ablagerungsverbot für unbehandelte Abfälle bzw. Abfälle mit organischen Inhalten uneingeschränkt. Mit der Deponieverordnung 2008, für Altanlagen gültig ab 1.7.2009, werden zudem die Anforderungen an die Untersuchung der abzulagernden Abfälle verschärft. Für die Vorbehandlung stehen mechanisch-biologische Behandlungsanlagen bzw. Abfallverbrennungsanlagen zur Verfügung. Die Behandlungsverfahren:
Thermisches Verfahren Bei der Verbrennung („thermische Behandlung“) wird das Volumen des Abfalls drastisch verringert und schädliche Substanzen werden zerstört. Der Rest kann umweltgerecht abgelagert werden. Die bei der Verbrennung frei werdende Energie bzw. Abwärme kann genutzt werden. Das spart Erdöl, Erdgas oder Kohle und verringert den Ausstoß von Luftschadstoffen und klimaschädigenden Gasen. Link zur Deponieverordnung
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