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Abfallvermeidung
EU- Abfallrahmenrichtlinie
Initiativen zu Reparatur und Wiederverwendung
Förderung der Abfallvermeidung


EU-Abfallrahmenrichtlinie

In der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL2008/98/EG) werden Abfallvermeidung sowie Wieder- bzw. Weiterverwendung in der fünf-stufigen Abfallhierarchie an oberster Stelle genannt. Unter Vermeidung wird sowohl die Reduktion der Abfallmenge einerseits durch Wiederverwendung und andererseits durch Verlängerung der Lebensdauer von Produkten, als auch die Vermeidung schädlicher Auswirkungen des Abfalls auf die Umwelt und Gesundheit sowie die Vermeidung von schädlichen Erzeugnissen verstanden:
 
->Vermeidung
->Vorbereitung zur Wiederverwendung
->Recycling
->sonstige Verwertung
->Beseitigung
 
Ein großes Problem liegt dabei an den Produktions- und Konsumweisen, die – weltweit – größten Teils noch immer nicht auf Nachhaltigkeit ausgelegt sind, was die anzustrebende Entkoppelung des Abfallaufkommens vom Wirtschaftswachstum so schwierig macht.
 
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis spätestens Ende 2013 nationale Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen.
 
Das Lebensministerium arbeitet mit externen Experten an der Intensivierung von Produktnutzenverlängerung und Reparatur in Österreich. Eine zentrale Rolle wird der Schaffung dauerhafter Strukturen in Form eines österreichweiten Reparaturnetzwerkes zukommen.

 

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